Leistungsempfänger Verbung

und Verkaufsfördederung

Dariusz Piwowarczyk

 

........................................................... 

Gemäß der Unterschrift

auf dem Formula 

 

 

............................................................

§ 10.

 

(1) Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und sind nichtig.

(2) Für Angelegenheiten, die im Vertrag nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, im folgenden "AGB der Werbung und Verkaufsförderung GmbH" genannt, und die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(3) Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Dienstleisters zuständige Gericht zuständig.

(4) Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt der Leistungsempfänger, dass er dessen Inhalt gelesen hat und mit allen Bestimmungen einverstanden ist.

(5) Die Vereinbarung wurde in zwei Ausfertigungen erstellt, eine für jede Partei. Die Form der elektronischen Erstellung der Vereinbarung, die in eine druckbare pdf-Datei umgewandelt wird, ist zulässig. Die Bestandteile des Vertrages sind:

- Anmeldeformular - Anmeldeformular für das Werbekoordinator-Servicepaket.

- Anlage - Registrierungsdaten des Leistungsempfängers: aktuelle Kopie des KRS / Eintrag in der EDG des Partners.

§ 9.

 

(1) Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres geschlossen, d.h. für volle 12 Kalendermonate ab dem Datum der Unterzeichnung des Vertrages, d.h. ab dem in Abs. 3 des Anmeldeformulars genannten Datum. 3 des Anmeldeformulars angegebenen Datum.

(2) Nach Ablauf eines jeden Jahres der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Zeitraum von zwölf vollen Kalendermonaten, es sei denn, eine der Vertragsparteien erklärt spätestens 30 Tage vor dem Tag, an dem die einjährige Vertragslaufzeit abläuft, dass sie den Vertrag nicht verlängern möchte.

(3) Der Vertrag kann vom Diensteanbieter mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn:

(a) der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Vertrages verstößt, insbesondere das Entgelt nicht zu den in § 8 genannten Terminen und in der dort genannten Höhe entrichtet sowie unrichtige oder falsche Angaben macht, durch die dem Diensteanbieter ein Schaden entstehen kann,

(b) wenn der Kunde feststellt, dass die Daten auf den Werbematerialien entgegen den anerkannten Regeln des Dienstleisters wiedergegeben wurden.

(c) wenn dem Dienstleister eine Erklärung des Auftraggebers zugestellt wird, dass er mit der Änderung der in § 8 genannten Pauschalgebühr nicht einverstanden ist.

(4) Im Falle der Kündigung dieses Vertrages durch den Kunden oder der Kündigung des Vertrages gemäß Absatz 3 a ; b vor Ablauf eines Jahres ab dem Datum des Vertragsabschlusses hat der Kunde dem Dienstleister eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € und die jährliche Pauschalgebühr gemäß § 8(1) zu zahlen, abzüglich des Teils der jährlichen Pauschalgebühr, den der Kunde bis zum Datum der Kündigung dieses Vertrages an den Dienstleister gezahlt hat.

§ 8.

 

Der Leistungserbringer verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen, die vertrauliche Informationen darstellen, gegenüber Dritten geheim zu halten:

(1) Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages, die der Kunde dem Dienstleister (in welcher Form auch immer) mitteilt, mit Ausnahme derjenigen Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung oder Mitteilung an den Dienstleister ausdrücklich als nicht vertraulich bezeichnet werden.

2. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle von der anderen Partei mitgeteilten und offengelegten vertraulichen Informationen absolut vertraulich zu behandeln, sie nur zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrages zu nutzen und sie ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen.

(3) Der Dienstleister wird die vertraulichen Informationen des Auftraggebers mindestens mit der gleichen Sorgfalt schützen wie seine eigenen vertraulichen Informationen.

(4) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen gilt auch für die Mitarbeiter des Dienstleisters sowie für mit dem Dienstleister zusammenarbeitende Personen und Institutionen, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben können.

(5) Die Parteien vereinbaren, dass vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern oder mit den Parteien zusammenarbeitenden Personen oder Institutionen zur Verfügung gestellt werden, die aufgrund ihres Aufgabenbereichs an der Durchführung dieser Vereinbarung beteiligt sind und die über die Art der vertraulichen Informationen und die Verpflichtungen der Parteien aus dieser Vereinbarung informiert werden.

6. Der Leistungsempfänger verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht zu kopieren, zu vervielfältigen oder in irgendeiner Weise zu verbreiten, es sei denn, dies ist für die Durchführung dieses Abkommens erforderlich; in diesem Fall sind alle Kopien Eigentum des Leistungsempfängers.

§ 7.


(1) Der Dienstleister verpflichtet sich, im Rahmen des gekauften Dienstleistungspakets den reservierten Domainnamen, den der Dienstleistungsempfänger gewählt hat, zu kaufen und eigene Prüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass der gewählte Domainname frei und in den NASK-Registern zum Kauf verfügbar ist, wo er im Hosting registriert wird, das die korrekte Ausführung der Dienstleistung durch den Dienstleister auf dem Konto des Dienstleisters ermöglicht.
(2) Der Dienstleister stellt das Hosting auf Servern zur Verfügung, die die Erfüllung der Verpflichtung aus den gekauften Dienstleistungen in einem bestimmten Dienstleistungspaket ermöglichen, zusammen mit der Möglichkeit, alle Sicherheitsregeln für die vom Kunden im Rahmen der Dienstleistung im ausgewählten Dienstleistungspaket gesammelten Daten auf dem Konto des Dienstleisters zu erfüllen.
(3) Der Dienstleister bestimmt im Rahmen seiner Werbeaktivitäten und Werbekampagnen über die Plattformen Facebook, Istagram, auf Rechnung des Promoters, dessen Werbekosten im Shop des Dienstleisters gekauft wurden, um eine angemessene Promotion und Werbung durchzuführen, die folgenden Parameter der vom Kunden bereitgestellten Materialien:
- Schriftlicher Inhalt, der 1.800 Zeichen nicht überschreitet;
- Grafik im Format 1:1 mit einer Mindestauflösung von 1080px/1080px mit der Erweiterung .png oder .jpg mit der Bereitstellung von Vektorgrafiken
Der Dienstleister bietet auch das Hinzufügen von bis zu 10 Hashtags, bis zu 10 E-Broschüren und bietet grundlegende grafische Gestaltung im Facebook-Editor möglich, bestehend aus Framing auf dem Konto durch den Kunden aus dem Shop auf unserer Website gekauft zur Verfügung gestellt. 
(4) Der Dienstleister bietet die Erstellung einer Google-Visitenkarte auf einem eigenen oder vom Kunden eingerichteten Gmail-Konto im Internet an. Der Kunde muss die für die Erstellung der Visitenkarte erforderlichen Daten angeben, indem er das entsprechende Formular ausfüllt und dabei die folgenden Angaben macht
- Angabe der Art des Unternehmens, aufgeschlüsselt nach Online-Shop/Online-Shop/Direct-to-Consumer-Aktivität;
- Branchenzugehörigkeit des Unternehmens;
- Adressangaben einschließlich Land, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer;
- Adresse der Website;
- Öffnungszeiten, falls es sich um ein lokales Geschäft handelt;
- Beschreibung des Unternehmens in Textform mit maximal 750 Zeichen;
- Im Falle eines Hauptsitzes/einer Filiale, laden Sie ein Video mit mp4-Erweiterung hoch, um es zu zeigen: 
- Ein Standort, der der Adresse im Unternehmensprofil entspricht (z. B. ein Schild mit dem Namen der Straße, Unternehmen in der Nähe) 
- Name und Kategorie des Unternehmens entsprechend den Angaben im Unternehmensprofil (z. B. Website und Einrichtung des Unternehmens, Produkte oder Ausrüstung) 
- Ihre Befugnis, das Unternehmen zu vertreten (z. B. Öffnen einer Ladentür mit einem Schlüssel, Bedienung einer Registrierkasse, Nachweis der Adresse)
Bereiten Sie einen Plan vor. Achten Sie darauf, dass Sie alle 3 geforderten Elemente auf einer fortlaufenden Aufzeichnung festhalten. Nehmen Sie sich Zeit. Die meisten der besten Videos sind 1-2 Minuten lang. Videos, die länger als 5 Minuten dauern, werden nicht akzeptiert. Beginnen Sie draußen. Zeigen Sie Ihre Umgebung, bevor Sie das Firmengelände betreten. Zeigen Sie nicht Ihr Gesicht oder vertrauliche Dokumente.

(5) Der Dienstleister sorgt dafür, dass das im Volksmund als "Reel" bezeichnete Produkt, das für die filmische Darstellung auf den Social-Media-Plattformen tik tok und instagram verwendet wird, auf dem Konto des Projektträgers platziert wird und folgende Parameter aufweist:
- 9:16, 1:1 oder 16:9 Format;
- Eine Mindestvideoauflösung von 540x960, 640x640 oder 960x540 Pixeln, ausgedrückt in Pixeln; 
- Filmlänge zwischen 5 und 60 Sekunden.
- Im Falle des Hinzufügens zum "Content Roll" darf die Textmenge 1.800 Zeichen nicht überschreiten;
6 Der Dienstanbieter behält sich die Ausführung der in § 7 aufgeführten gekauften relevanten Dienstleistungspakete ab dem Ausfüllen und der Lieferung des relevanten Bestellformulars innerhalb von 7 Tagen nach dem Kauf und der Bezahlung des relevanten Dienstleistungspakets vor. Die Nichtabgabe des korrekt ausgefüllten Bestellformulars innerhalb der vorgenannten Frist ist gleichbedeutend mit der Stornierung der Nutzung des betreffenden Teils des Servicepakets. Die erneute Möglichkeit der Aktivierung der in § 7 verankerten Leistungen erfolgt durch den erneuten Kauf des Servicepakets für einen neuen Zeitraum.

§ 6.

 

(1) Der Dienstleister übermittelt dem Auftraggeber über den Werbekoordinator zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages einen Grundauftrag, in dem die Menge der Materialien angegeben ist, die für die Aufnahme der im Anmeldeformular angegebenen Werbe- und Promotionaktivitäten erforderlich sind. Der Dienstleister verpflichtet sich, innerhalb von 7 (sieben) Arbeitstagen die genehmigten grafischen Materialien zu liefern, die auf den bestellten Druckmaterialien verwendet werden sollen.

Der Kunde kann seinen Bedarf jederzeit erhöhen, indem er zusätzliche Materialien und Dienstleistungen in Auftrag gibt. Zusätzliche Aufträge sollten erst erteilt werden, nachdem das Guthaben an Bonuspunkten auf die Kosten des Auftrags aktualisiert worden ist. Im Falle eines Mangels an Bonuspunkten kauft der Dienstleister die entsprechende Menge an Bonuspunkten oder zahlt den Preis für die fehlenden Materialien oder Dienstleistungen gesondert aus dem angesammelten Guthaben auf seinem Promoter-Konto.

(3) Während der Laufzeit des Vertrages, der für 12 Monate geschlossen wird, behält der Dienstleister das Recht, alle Material- und Dienstleistungsbestellungen auszuführen und insbesondere die gewährten Dienstleistungsmengen zu nutzen. Ein erneuter Bezug eines Leistungspakets wird auf die nicht verbrauchten Leistungsmengen angerechnet.

§ 5.

 

Der Leistungserbringer:

1. erklärt, dass er über die entsprechenden Kenntnisse und EDV-Einrichtungen verfügt, um die in diesem Vertrag enthaltenen Leistungen zu erbringen. Der Dienstleister erklärt, dass er bereit ist, Werbe- und Promotionsaktivitäten aller verfügbaren Werbeformen über die Vertriebskanäle der Partner des Dienstleisters und aller verfügbaren Promotoren im jeweiligen Gebiet des Dienstleisters durchzuführen.

2. erklärt, dass die benannten Unterauftragnehmer der Dienstleistungen die Dienstleistungen auf dem Markt nach den höchsten Standards erbringen werden und, soweit möglich, von den Unterauftragnehmern verlangen wird, dass sie eine Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeiten ihres Berufs auf dem Markt jedes Landes, in dem sie tätig sind, haben.

3. erklärt, dass sie die Maßnahmen gemäß Artikel 13 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.

April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden: DSGVO) Maßnahmen ergriffen hat und insbesondere, dass jede Person das Recht auf Auskunft und Berichtigung ihrer Daten hat. Die Verbung und Verkaufsfördederung informiert Sie darüber, dass die in dieser Anwendung enthaltenen personenbezogenen Daten auf freiwilliger Basis erhoben werden. sicherzustellen, dass die ihr zur Verarbeitung anvertrauten personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

a) Sie verpflichtet sich, die Sicherheit der personenbezogenen Daten, die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG, bekannt als Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO), zu gewährleisten;

(b) Das Gesetz vom 10. Mai 2018 über den Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt 2018, Punkt 1000);

c) Andere nationale sowie EU-weit geltende Vorschriften, wie z.B.:

- Verordnung des Gesundheitsministers vom 9. November 2015 über Art, Umfang und Muster der medizinischen Aufzeichnungen und die Art ihrer Verarbeitung,

- Verordnung des Ministers für Wissenschaft und Hochschulbildung vom 16. September 2016 über die Dokumentation des Studienverlaufs,

- Verordnung des Ministers für nationale Bildung über die Art und Weise, in der öffentliche Kindergärten, Schulen und Einrichtungen Aufzeichnungen über den Verlauf der Lehr-, Erziehungs- und Betreuungsaktivitäten führen, sowie über die Arten dieser Aufzeichnungen,

- Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG,

- Sonst.

§ 4.

 

(1) Der Dienstleister verpflichtet sich, eine angemessene Anzahl von Materialien, die im erworbenen Dienstleistungspaket enthalten sind, mit der vereinbarten Partnerwerbung zu versehen, zusammen mit einem Hinweis auf die relevanten Informationen auf den einzelnen Materialien und die Vorteile, die der Dienstleister den Promotoren bietet.

(2) Der Dienstleister verpflichtet sich, unverzüglich oder innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach dem tatsächlichen Kauf des Dienstleistungspakets die Dienstleistungen für die Organisation von Werbung im Internet in den Mengen zu aktivieren, die dem gekauften Dienstleistungspaket entsprechen.

(3) Der Dienstleister benennt Unterauftragnehmer, die die für eine wirksame Promotion und Werbung erforderlichen Materialien mit den höchsten Standards und den günstigsten Preisen auf dem Markt des jeweiligen Landes ausführen.

(4) Im Rahmen des gekauften Dienstleistungspakets und des Zeitraums der kommerziellen Betreuung durch den Werbekoordinator verpflichtet sich der Dienstleister, die Dienstleistungen oder Produkte, die als solche vereinbart wurden, mit Hilfe des gesamten Netzwerks von Werbekoordinatoren, die in dem angegebenen Geschäftsgebiet des Dienstleistungsempfängers tätig sind, aktiv zu bewerben und auf den bestellten Werbematerialien zu bewerben. Diese Vereinbarungen sind auf gedruckten Werbekarten oder anderen Vordrucken (Gutscheinen) oder schriftlich auf dafür vorgesehenen geeigneten Formularen, die den Vermerk "Logo" Werbung und Verkaufsförderung GmbH tragen, zu treffen. (Werbemappe).

§ 3.

 

Die Parteien vereinbaren, dass nur Unternehmen oder Werbekoordinatoren-Kandidaten, die bei der Organisation der Dienstleistungen des Dienstleisters und der Unterauftragnehmer an diesem Vertrag beteiligt sind, berechtigt sind, die erbrachten Dienstleistungen zu nutzen. Empfänger der Dienstleistungen können Mitarbeiter des Unternehmens sowie bestehende und potenzielle Kunden sein.

§ 2.

 

(1) Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Kunden Dienstleistungen für die Organisation von Werbemaßnahmen auf der Grundlage seiner Werbetools im IT-System und durch ausgewählte Subunternehmer für klassische Werbung und Druckproduktion zu erbringen, die im gewählten Leistungspaket verfügbar sind. Der Kunde kann das jeweils gewählte Leistungspaket im Angebot des Dienstleisters jederzeit neu bestellen, auch in Kombination mit dem bestehenden Leistungspaket.

(2) Die für die Leistungen des Pakets eingesetzten Subunternehmer haben im System des Dienstleisters ebenfalls den Status eines Partners. Der Leistungsumfang der Unterauftragnehmer wird in einer gesonderten Regelung festgelegt.

3 Bonuspunkte können im Empfehlungssystem als Promoter erworben werden. Bonuspunkte können auch auf der Grundlage einer separaten Bestellung als Werbepakete in dem jeweiligen Wert, der in der geltenden Preisliste aufgeführt ist, erworben und bezahlt werden. Bonuspunkte werden auch für jede Bestellung im Shop entsprechend der angegebenen Anzahl von Bonuspunkten dem Werber gutgeschrieben. Der Wert von PB=1PB beträgt 0,01€.

(4) Alle Zahlungen erfolgen auf Basis einer Proforma-Rechnung, ausschließlich auf das Konto Verbung und Verkaufsfördederung Eichenstraße 1, 46485 Wesel, Sparkasse: IBAN: DE123565000001072875; BIC: GENODED1RLW . Nach erfolgter Zahlung gemäß den Rechnungslegungsvorschriften wird eine Kaufrechnung ausgestellt und per E-Mail an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

(5) Das Datum, an dem der vollständige Betrag der Pro-Forma-Rechnung auf dem Konto des Dienstleisters eingegangen ist, gilt als Datum der Zahlung durch die Parteien.

(6) Bei Nichteinhaltung der sich aus den Pro-Forma-Rechnungen ergebenden Zahlungsfristen hat der Kunde dem Dienstleister die gesetzlichen Zinsen zu zahlen, und im Falle eines dauerhaften Zahlungsverzugs des Kunden werden die Dienstleistungen ausgesetzt und die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung der Schuld eingeräumt.

§ 1.

 

Gegenstand dieses Vertrages ist die Festlegung der Rechte und Pflichten der Parteien sowie die Regelung der Erbringung der gekauften Dienstleistungen von Verbung und Verkaufsfördederung und der im Rahmen des Dienstleistungspakets des Kunden verfügbaren Dienstleistungen anderer Partner.

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Vertrag

 

Kauf eines Werbedienstleistungspakets von der Werbung und Verkaufsförderung GmbH für eine Firma oder eine Privatperson:

 

1. abgeschlossen zwischen der Werbung und Verkaufsfördederung Dariusz Piwowarczyk mit Sitz in 46485 Wesel, Eichenstraße 1, eingetragen im Unternehmerregister der Stadt Wesel - Die Bürgermeisterin unter der Nr. identif. : 05170048 unter der Nummer: 91425311706 und MwSt-Nr.: DE347318367, im Folgenden Dienstleister genannt.

 

Die in den Punkten 1 und 2 des Anmeldeformulars angegebene Partei, im Folgenden als Dienstleistungsempfänger und im Folgenden gemeinsam als die Parteien bezeichnet.

Das Anmeldeformular ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

 

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1. abgeschlossen zwischen der Werbung und Verkaufsfördederung Dariusz Piwowarczyk mit Sitz in 46485 Wesel, Eichenstraße 1, eingetragen im Unternehmerregister der Stadt Wesel - Die Bürgermeisterin unter der Nr. identif. : 05170048 unter der Nummer: 91425311706 und MwSt-Nr.: DE347318367, im Folgenden Dienstleister genannt.

a

Die in den Punkten 1 und 2 des Anmeldeformulars angegebene Partei, im Folgenden als Dienstleistungsempfänger und im Folgenden gemeinsam als die Parteien bezeichnet.

Das Anmeldeformular ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

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1. abgeschlossen zwischen der Werbung und Verkaufsfördederung Dariusz Piwowarczyk mit Sitz in 46485 Wesel, Eichenstraße 1, eingetragen im Unternehmerregister der Stadt Wesel - Die Bürgermeisterin unter der Nr. identif. : 05170048 unter der Nummer: 91425311706 und MwSt-Nr.: DE347318367, im Folgenden Dienstleister genannt.

 

a

 

Die in den Punkten 1 und 2 des Anmeldeformulars angegebene Partei, im Folgenden als Dienstleistungsempfänger und im Folgenden gemeinsam als die Parteien bezeichnet.

Das Anmeldeformular ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

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Dariusz Piwowarczyk

Werbung und Verkaufsförderung