[Schlussbestimmungen]


1. WERBUNG und der PARTNER sind sich darüber einig, dass die Vereinbarung jederzeit durch eine schriftliche Vereinbarung beendet werden kann, die eine einvernehmliche Beendigung dieser Vereinbarung mit den geringstmöglichen nachteiligen Folgen für den PARTNER enthält. Die Vereinbarung betrifft in erster Linie den Zeitraum und die Art und Weise der Beendigung der Vereinbarung, die in einem Zeitraum von nicht mehr als drei Monaten festgelegt wird, so dass die negativen Auswirkungen der Beendigung so gering wie möglich sind.


2. Der PARTNER erkennt an, dass er ab dem Zeitpunkt der Beendigung dieser Vereinbarung seinen PARTNER-Status und mit dem Verlust des PARTNER-Status alle Privilegien und Werkzeuge, die er im WERBUNG-System erhalten hat, verliert. Der Verlust des Status als PARTNER hat nicht den Verlust des Status als Projektträger zur Folge und die Person, die den PARTNER vertritt, kann weiterhin am WERBUNG-System teilnehmen. Ein Projektträger kann jederzeit aus dem gesamten Projekt austreten, indem er sein Konto in seinem virtuellen Büro löscht oder einen schriftlichen Antrag per E-Mail oder Post stellt.


3.  Dieser Vertrag wurde auf elektronischem Wege in Übereinstimmung mit dem Fernabsatzverfahren geschlossen und eine Kopie dieses Vertrages ist in Ihrem Virtuellen Büro verfügbar und ausdruckbar. Wird der Vertrag auf herkömmliche Weise in Papierform geschlossen, wird dieser Vertrag immer in zwei Exemplaren erstellt, von denen jede Partei ein Exemplar erhält. Wird der Vertrag auf dem Papierweg geschlossen, ist es notwendig, einen Anhang zum Vertrag zu erstellen, der die Datenschutzbestimmungen des WERBUNG-Systemadministrators und die Bestimmungen gegen Terrorismus und Geldwäsche enthält.

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WERBUNG

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PARTNER

[RODO-Bestimmungen]

 

Im Einklang mit Artikel 13 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.
April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und
zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine
Datenschutzverordnung, im Folgenden RODO) (Amtsblatt der EU L 119, S. 1), möchten wir Sie darüber informieren, dass.
Der für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Verantwortliche ist die Firma Verbung und Verkaufsfördederung mit Sitz in 46485 Wesel, Eichenstraße 1, eingetragen im Unternehmerregister der Stadt Wesel - Die Bürgermeisterin unter der Nr. identif. : 05170048 unter der Nummer: 
91425311706 und MwSt-Nr. : DE347318367
Kontaktieren Sie den Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: poststelle@bfdi.de-mail.de - in der Betreffzeile bitte
Typ RODO und die Art des Falles.
Die personenbezogenen Daten werden zu Zwecken verarbeitet, die mit dem Abschluss und der Ausführung eines Mandatsvertrags/eines Vertrags über einen
Werk-/Liefervertrags oder eines anderen Vertrags mit ähnlicher Rechtswirkung.
Die personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
a. Abschluss des Vertrages;
b. ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages
c. Besteuerung;
d. die eventuelle Geltendmachung von Ansprüchen nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches.
Die Angabe von personenbezogenen Daten ist freiwillig, aber für den Abschluss, die Durchführung und die Abwicklung des
Vertrags.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind die folgenden Artikel:
a. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b RODO, d. h. wenn die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist
eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung von Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrags erforderlich ist.
der betroffenen Person vor Abschluss eines Vertrages;
b. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der RODO, d. h. wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich ist;
c. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f RODO, d. h. die Verarbeitung ist erforderlich für die Feststellung, Untersuchung oder
Verteidigung von Ansprüchen.
Sie haben das Recht auf Auskunft über den Inhalt Ihrer Daten und auf Berichtigung, Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung, das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, sowie das Recht
auf Datenübertragbarkeit.

Die für das Auswärtige Amt und die deutschen Auslandsvertretungen zuständige Aufsichtsbehörde ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
D-53117 Bonn

- dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der RODO verstößt.
- Ihre personenbezogenen Daten werden für einen Zeitraum verarbeitet, der nicht länger ist als für die Erfüllung des
- Kooperationsvertrags erforderlich ist, sowie für den Zeitraum, der sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt, u.a. für den Ablauf der Frist zur Verfolgung möglicher Ansprüche aus dem abgeschlossenen Vertrag und für die Erfüllung der Verpflichtung zur
Archivierung.
- Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Drittländer und internationale Organisationen weitergegeben
internationale Organisationen.

[Finanzielle Bedingungen zwischen den PARTEIEN]


1 Die PARTEIEN vereinbaren in dieser Vereinbarung, dass die Teilnahme freiwillig und ohne anfängliche Gebühren ist. Die volle Nutzung der Werbemöglichkeiten erfordert jedoch die Aufrechterhaltung eines Guthabens von mindestens 100 € auf dem Virtual-Office-Konto des Inhabers oder Vertreters des Unternehmens. Der PARTNER verpflichtet sich also zu einem positiven Mindestguthaben von 100 €, wenn er während der Laufzeit dieser Vereinbarung die Cashback-Abrechnung in Echtzeit nutzen möchte. Das positive Guthaben dient dazu, Boni und Prämien in Echtzeit im Accrual-System anzusammeln, die aus der an WERBUNG gezahlten Provision berechnet werden, wie in dieser Vereinbarung festgelegt. Der Cashback, der in Echtzeit für die Promotoren aufgelaufen ist, die den Status der Akkumulation und den Saldo aller verfügbaren Mittel in ihren eigenen Anwendungen sofort nach dem Kauf sehen können, ist der wichtigste Werbemechanismus des Dienstes und ist ein sehr wichtiger Faktor für den Werbe- und Promotion-Service für den PARTNER -a. So wird die Aufrechterhaltung eines Guthabens von über 100 € zu einer Bedingung für die Anhäufung von Prämien und Boni für Projektträger in Echtzeit. Sinkt der Punktestand unter 50 €, funktioniert das System der Akkumulierung in Echtzeit nicht mehr und die auf diese Weise durchgeführte Kampagne hat den gegenteiligen Effekt. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstes kann der finanzielle Kontostand des Projektträgers jederzeit in seinem virtuellen Büro des Systems abgehoben werden.


2. Im Falle eines Sinkens des Kontostandes unter 50 € deaktiviert WERBUNG automatisch das Akkumulationssystem sowie die Informationen über die Akkumulation von Bonuspunkten in Echtzeit. Das System deaktiviert den aktiven PARTNER auch automatisch von allen Informationen im WERBUNG-System über die Nutzung der Echtzeitabrechnung.


3. Wird der Kontostand von mehr als 100,- € nicht innerhalb von drei Monaten (90 Tagen) nach Entstehung des Alarmsaldos von 50,- € wieder aufgefüllt, ist WERBUNG - berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten und der PARTNER hat alle WERBUNG - Kennzeichnungen im Zusammenhang mit der Echtzeitabrechnung auf eigene Kosten zu entfernen. Die Beendigung der Zusammenarbeit im Newsletter und anderen Tools des Systems zur Information der Projektträger wird auf diese Weise kommuniziert.
4. WERBUNG und der PARTNER vereinbaren:
 
- Eine feste, in dieser Vereinbarung obligatorische Provisionsvergütung, die auf den realisierten Umsatz zu einem Satz von mindestens 2 % brutto und ab dem Datum dieser Vereinbarung zu dem im Fragebogen festgelegten Satz in Prozent des Bruttos berechnet wird und jeden Monat unter Berücksichtigung des Saldos des Echtzeit-Cashbacks und des noch zu zahlenden Betrags abgerechnet wird. Der PARTNER ermächtigt WERBUNG, in seinem Namen die entsprechenden Abrechnungsunterlagen auszustellen, um die Höhe der Einnahmen und Kosten zwischen den PARTEIEN abzurechnen.
- Der freiwillige Betrag des Rabatts für Promotoren und Kunden, die den QR-Code zu Identifikationszwecken vorlegen, ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung in der prozentualen Bruttohöhe im Fragebogen zum Abschluss dieser Vereinbarung. Dieser Wert ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht erforderlich, kann aber jederzeit im Virtual Office geändert werden.

[Pflichten der Vertragsparteien]


1. Der PARTNER ist ein eingetragener Projektträger und vertritt das geführte Unternehmen und hat daher keine Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages zu tragen. Der PARTNER ist auch nicht verpflichtet, sonstige Nebenabreden zum WERBUNG-Dienst zu treffen; jedoch sind die in diesem Vertrag enthaltenen Regelungen für den PARTNER verbindlich, insbesondere die finanziellen Regelungen für den Betrieb des im WERBUNG-Dienst bereitgestellten Promotion- und Werbeprogramms.


2. Der PARTNER übernimmt mit der Durchführung dieser Vereinbarung die folgenden Verpflichtungen:
- Seine Vertriebsstelle zu kennzeichnen, unabhängig davon, ob dieser Vertrieb elektronisch oder auf traditionellem Wege erfolgt, und zwar an den Verkaufsstellen des Ladens, des Kiosks, des Verkaufsstandes usw. Mit dem WERBUNG-Logo, sofern die Logos an die Vertriebsmethode angepasst sind.
- Ihren Mitarbeitern die Bedeutung der Mitgliedschaft als Promotor im WERBUNG-System und die Vorteile, die sich aus der Registrierung und der Mitgliedschaft ergeben, zu vermitteln.


- Wahrheitsgemäße Informationen über ihre Produkte oder Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem etablierten Prinzip des Fair Merchandising bereitzustellen und der Gemeinschaft das höchstmögliche Niveau an Verkaufsaufgaben zu bieten.


- die in ihrem Virtuellen Büro auf WERBUNG zur Verfügung gestellten Werbe- und Verkaufsförderungsinstrumente zu nutzen, die es ihnen ermöglichen, den Projektträger schnell mit Informationen über eine einzigartige Gelegenheit oder ein gutes Angebot zu erreichen. Zu diesen Werkzeugen gehören mögliche Mailings an das eigene Kundennetz, Informationen für die Anzeige von Informationen in mobilen Anwendungen und Möglichkeiten für andere, die in Zukunft geschaffen werden, um das Netz des Projektträgers schnell zu erreichen. Sie können auf das virtuelle Büro zugreifen, indem Sie sich in Ihr Promoter-Konto auf der Website einloggen.


- Nutzung von Tutorials zum Betrieb ihres Virtuellen Büros sowie anderer Videoaufzeichnungen und Materialien in Form von Grafik- und Textpräsentationen. Der PARTNER hat jederzeit das Recht, zusätzliche kostenpflichtige Dienstleistungen von externen Dienstleistern zu erwerben oder das von WERBUNG angebotene Servicepaket zu erwerben, das die persönliche Beteiligung des Werbekoordinators an der direkten Betreuung und Organisation von Werbekampagnen und der ordnungsgemäßen Erstellung von Werbe- und Verkaufsförderungsmaterialien ermöglicht, mit einer angemessenen und wirksamen Wirkung auf die Umsatzsteigerung, aber auch auf die Bindung bestehender Kunden. Der Kauf von Dienstleistungen oder eines Dienstleistungspakets ist freiwillig, aber es liegt in der Verantwortung des PARTNERS, die zur Verfügung gestellten Instrumente so weit wie möglich zu nutzen.


- In dieser Vereinbarung verpflichtet sich der PARTNER, die Vergütung für die Arbeit der Promotion und Werbung und die Bereitstellung kostenloser kommerzieller Instrumente, sei es direkt oder indirekt durch den Werbekoordinator oder Regionalmanager im Fragebogen zum Abschluss dieser Vereinbarung, für die Anleitung unserer Promotoren zum Kauf des Angebots des PARTNERS in Form einer Provision für WERBUNG festzulegen, die auf zwei Arten gezahlt wird. Die erste - auf freiwillige Weise in Echtzeit, wenn dies im weiteren Inhalt dieses Vertrages so vereinbart wurde, bei Zahlung des Preises für das Produkt oder die Dienstleistung durch den Promoter, unabhängig davon, ob es sich um eine Teilzahlung oder eine Vorauszahlung oder einen Endpreis handelt. Diese Form der Zahlung ist auch in diesem Vertrag in den weiteren Bestimmungen des Vertrages festgelegt. Der zweite Weg - ist die Zahlung der Ausgleichsvergütung gemäß der in der WERBUNG vorgesehenen Abrechnung. DIESE FORM DER VERGÜTUNG IST NUR AUF DIE AUSWIRKUNGEN UNSERER WERBUNG DURCH DIE IDENTIFIKATION DES QR-CODES ODER EINER ANDEREN MÖGLICHEN KÄUFERIDENTIFIKATION ZURÜCKZUFÜHREN, DIE VON PROMOTERN UND ANDEREN NUTZERN VERWENDET WERDEN KANN, DIE DEN QR-CODE DER WERBUNG TEILEN.


- Der PARTNER ist unbedingt verpflichtet, eine Software zu verwenden, die mit der Kassensoftware oder der mobilen Anwendung zusammenarbeitet, die zur Identifizierung der von den Veranstaltern und Nutzern getätigten Käufe des kommerziellen Angebots mit einem QR-Code von WERBUNG verwendet wird. Die Computersoftware wird bei Abschluss des Zusatzvertrags des PARTNERS zur Verfügung gestellt, während die mobile App in seinem virtuellen Büro zum Download bereitsteht.


- Der PARTNER verpflichtet sich, bei seinen Mitarbeitern und Kunden für die Möglichkeit zu werben, Projektträger zu werden, indem er sie über die Vorteile informiert, die sie durch die Teilnahme am WERBUNG-Projekt erhalten können, nachdem sie das Werbematerial auf der WERBUNG-Webseite gesehen oder von WERBUNG kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen haben. Die Werbung kann durch den Werbekoordinator oder den Regionalmanager durchgeführt werden, die für die Werbung des PARTNERS zuständig sind.


- Der PARTNER verpflichtet sich, die im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Instrumente und Lösungen nicht zum Aufbau eigener Kundenbindungsprogramme oder seines Kundenstamms zu verwenden, die außerhalb des WERBUNG-Systems gehalten werden. In einem solchen Fall ist WERBUNG berechtigt, Schadenersatz für entgangene Vorteile und einen Verstoß gegen die RODO-Datenschutzgrundsätze bei Verletzung der RODO-Gesetzes- und Verordnungspflichten zu verlangen.
 
3. WERBUNG übernimmt Pflichten bei der Durchführung dieses Vertrages:
- WERBUNG verpflichtet sich, das Online-System von WERBUNG, das eine Reihe von Diensten wie das CMR-System, die Möglichkeit für Veranstalter, eigene Online-Shops auf der WERBUNG-Domain einzurichten, die Auktionsseite für Veranstalter - "Käufer" und Verkaufspartner, das System für Verkaufsanzeigen und nachgefragte Dienstleistungen oder verschiedene Tätigkeiten des täglichen und beruflichen Lebens umfasst, in ständiger Bereitschaft und ordnungsgemäßem Betrieb zu halten.


- WERBUNG verpflichtet sich, kostenlosen Zugang zum Virtuellen Büro im System zu gewähren, in dem alle Werkzeuge für die Selbstdarstellungs- und Werbetätigkeit und alle Dienstleistungen für die Förderung seines kommerziellen Angebots bereitgestellt werden. Gleichzeitig verpflichtet sich WERBUNG, die Verwaltung seiner Inhalte, Anzeigen, den Inhalt seiner Inserate, seine Visitenkarten und andere Werkzeuge, die dem Unternehmen mit dem Status PARTNER im WERBUNG-System kostenlos zur Verfügung gestellt werden, kostenlos zu nutzen.


- WERBUNG verpflichtet sich, das PARTNER -Angebot gemäß den vereinbarten Inhalten und Produktinformationen im WERBUNG-Produktbulletin elektronisch und auf andere verfügbare Arten der Information über das PARTNER -Angebot zu veröffentlichen. Diese Informationen dürfen die vereinbarten Parameter nicht überschreiten, die pro Anzeige in der gewählten Art der Informationsübermittlung zur Verfügung stehen.


- WERBUNG verpflichtet sich, den Werbebanner eines Unternehmens im Wechselbannersystem der WERBUNG-Partner zu platzieren, zusammen mit den Informationen über die Höhe der obligatorischen und festen Provision, die in dieser Vereinbarung im Cashback-Promoter-Kalkulationssystem geteilt wird, und der freiwilligen Höhe des freiwillig angewandten Rabatts nach eigenem Bedarf. WERBUNG wird Änderungen der Höhe des Rabatts dem PARTNER in seinem Virtuellen Büro zur Verfügung stellen.


- WERBUNG wird kostenlos eine mobile App mit zwei Standards zur Verfügung stellen. Eine für den Projektträger und eine für den Partner. Die App für den PARTNER -a ist auch ein Werkzeug für die Verwaltung der Werbeaktivitäten im Virtuellen Büro und für den Erhalt der im WERBUNG-System gesammelten statistischen Daten. Die Anwendung wird 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche mit unserer Website und unseren Servern verbunden sein und die notwendigen Informationen liefern. Die Anwendung für den PARTNER wird es ermöglichen, den Projektträger zu identifizieren und, nach Zustimmung in seinem virtuellen Büro, seine Bonuspunkte auf das Konto des Projektträgers zu überweisen, dessen QR-Code erkannt worden ist. Die Anwendung bietet eine Vielzahl von Informationen, die für die Kenntnis Ihres Status im System und den Zugang zur Verwaltung Ihrer persönlichen Daten und Ihres Finanzkontos durch den Zugang zu Ihrem Virtuellen Büro relevant sind.

[Präambel]

 

WERBUNG und PARTNER schließen einen Kooperationsvertrag ab, um die Mitgliedschaft im WERBUNG-Partnerservice der Firma Verbung und Verkaufsfördederung auf dem Markt der Unternehmer und natürlichen Personen aufzubauen, die den ausgewählten zusätzlichen Kooperations- oder Beteiligungsvertrag abschließen. Darüber hinaus betrifft der Kooperationsvertrag die Durchführung der kaufmännischen Betreuung und Koordination von Werbe- und Promotionsaufgaben für den akquirierten Partner und die aktive Unterstützung der marktbezogenen Förderung des Angebots des Partners, insbesondere das Angebot von WERBUNG-Dienstleistungen und -Produkten zur Förderung des kommerziellen Angebots des Partners. Dieser Vertrag wird in erster Linie elektronisch über die WERBUNG-Website nach dem Verfahren des elektronischen Fernabsatzes geschlossen. Jeder Werbekoordinator oder Regionalleiter der WERBUNG kann jedoch die entsprechenden Formulare für den schriftlichen Abschluss dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen.
WERBUNG behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss abzulehnen, insbesondere in der Branche der pornografischen Dienstleistungen, dem Betrieb von Dating-Portalen, der Veröffentlichung von Inhalten, die die Menschenwürde verletzen und gegen die Ethik des öffentlichen Lebens verstoßen, etc. Auch Branchen mit gesetzlich eingeschränkten Förderungs- und Werbemöglichkeiten zum Beispiel (in Polen das Gesetz über die Erziehung zur Nüchternheit und die Bekämpfung des Alkoholismus (GBl. 2023 Pos. 165) usw.).

(Formular zum Ausfüllen herunterladen)

KOOPERATIONSVEREINBARUNG      

Bedingungen der Dienstleistung


                                                                                     


 

Wesel, auf ...................2024.


KOOPERATIONSVEREINBARUNG


Werbe-Service-Partner


abgeschlossen zwischen:
Verbung und Verkaufsfördederung Dariusz Piwowarczyk mit Sitz in 46485 Wesel, Eichenstraße 1, eingetragen im Unternehmerregister der Stadt Wesel - Die Bürgermeisterin unter der Nr. identif. : 05170048, Nr. unter: 
91425311706 und MwSt-Nr.: DE347318367, nachstehend WERBUNG genannt
a
Die repräsentative Person gemäß dem ausgefüllten Anmeldeformular und den darin angegebenen Daten 
(laden Sie das auszufüllende Formular herunter) und senden Sie es an die E-Mail Adresse: darek@werbekoordinator.de
Nachfolgend als VERWALTER bezeichnet

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darek@werbekoordinator.de

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Dariusz Piwowarczyk

Werbung und Verkaufsförderung