FÜR WERBUNG:

 

.........................................

Für den Manager:

 

........................................

§ 6

[Schlussbestimmungen]

 

  1. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die von MENADZER mit der Durchführung dieses Vertrags beauftragte Person Frau .................................... (PESEL: ...............................) ist. Der Wechsel der beauftragten Person kann nur durch einen schriftlichen Anhang zu dieser Vereinbarung erfolgen, andernfalls ist er null und nichtig. MENADZER haftet für die Handlungen der Person(en), die den Vertragsgegenstand tatsächlich ausführen, wie für seine eigenen Handlungen - gesamtschuldnerisch.

  2. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind nichtig.

  3. Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Abkommen bedürfen der Schriftform und sind der anderen Vertragspartei persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein - an die in diesem Abkommen angegebenen Anschriften - zuzustellen.

  4. Jede Vertragspartei kann ihre Zustellungsangaben durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei ändern, sofern sich die neue Anschrift in Europa befindet.

  5. Jede von der Vertragspartei an die in Absatz 3 genannten Adressen vorgenommene Zustellung gilt als an dem Tag erfolgt, der bei der Entgegennahme durch die Vertragspartei angegeben ist und der im Vermerk der Post als Datum des Empfangs, der Empfangsverweigerung oder des Ablaufs von 14 Tagen ab dem Datum der ersten Empfangsbestätigung (wie im Vermerk der Post angegeben) angegeben ist.

  6. Die Parteien können einander auch auf andere Weise benachrichtigen oder Erklärungen abgeben, sofern die Benachrichtigung oder Erklärung dem Empfänger zugeht und dieser den Erhalt der Benachrichtigung oder Erklärung ausdrücklich bestätigt.

  7. Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrages ergeben können (im Folgenden: "Streitigkeiten"), werden in erster Linie gütlich beigelegt, wobei sich die Parteien verpflichten, sich nach Treu und Glauben zu bemühen, etwaige Streitigkeiten zwischen ihnen durch eine gütliche Einigung unter Berücksichtigung des Vertragszwecks und unter gleicher Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Parteien beizulegen. Erweist sich eine Beilegung der Streitigkeit unter diesen Bedingungen innerhalb eines Monats nach ihrem Auftreten als unmöglich, so wird die Streitigkeit von dem für WERBUNG zuständigen ordentlichen Gericht entschieden.

  8. Das Abkommen wurde in zwei Ausfertigungen erstellt, eine für jede Vertragspartei oder auf elektronischem Wege im Wege des Fernabsatzes.

§ 5

[Bestimmungen der RODO]

 

Im Einklang mit Artikel 13 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, im Folgenden RODO) (Amtsblatt der EU L 119, S. 1), möchten wir Sie darüber informieren, dass der Verwalter Ihrer personenbezogenen Daten die WERBUNG Verbung und Verkaufsfördederung Dariusz Piwowarczyk mit Sitz in 46885 Wesowarczyk ist. 1) teilen wir Ihnen mit, dass der Verwalter Ihrer personenbezogenen Daten die WERBUNG Verbung und Verkaufsfördederung Dariusz Piwowarczyk mit Sitz in 46485 Wesel, Eichenstraße 1, eingetragen im Unternehmerregister der Stadt Wesel - Die Bürgermeisterin unter der Nr. identif. : 05170048 unter der Nummer: 
91425311706 und MwSt-Nr.: DE347318367

 

Kontaktieren Sie den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: poststelle@bfdi.de-mail.de - im Inhalt des Vertrages bitte

Die personenbezogenen Daten werden zu Zwecken im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Mandatsvertrags verarbeitet.

Arbeit/Lieferung oder andere ähnliche Rechtswirkungen.

Die personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

a. Abschluss des Abkommens;

b. die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags;

c. steuerlich;

d. die mögliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Die Angabe der personenbezogenen Daten ist freiwillig, aber für den Abschluss, die Durchführung und die Abwicklung des Vertrages notwendig.

Verträge.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind die folgenden Artikel:

a. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der RODO, d. h. wenn die Verarbeitung für die Erfüllung der folgenden Aufgaben erforderlich ist

Vertrag, bei dem die betroffene Person Vertragspartei ist, oder um auf Antrag der Person tätig zu werden,

die betroffene Person vor Abschluss des Vertrages;

b. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c RODO, d.h. die Verarbeitung ist für die Erfüllung einer Verpflichtung erforderlich

die rechtliche Verpflichtung des Verwalters;

c. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f RODO, d. h. die Verarbeitung ist erforderlich für die Feststellung, Untersuchung oder

Verteidigung von Ansprüchen.

Sie haben das Recht, auf den Inhalt Ihrer Daten zuzugreifen und sie zu berichtigen, zu löschen oder ihre Verarbeitung einzuschränken, das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, und das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten der Datenschutzbehörde einzureichen.

Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (Urząd Ochrony Danych Osobowych, 00-193 Warschau, ul. Stawki 2), wenn Sie dies in Betracht ziehen,

  • dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der RODO verstößt.

  • Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange verarbeitet, wie es für die Durchführung der

  • die Kooperationsvereinbarung sowie die Frist, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen unter anderem über den Ablauf von Fristen für die Geltendmachung möglicher Ansprüche aus der Vereinbarung und die Erfüllung von Verpflichtungen ergibt

Archivierung.

  • Ihre persönlichen Daten werden nicht an Drittländer und Organisationen weitergegeben

international.

§ 4

[Vertragsdauer/Kündigung]

 

  1. Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.

  2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  3. Jede Vertragspartei kann das Abkommen durch Zurückbehaltung kündigen:

  • im ersten Jahr der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats,

  • im zweiten Jahr seiner Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats,

  • im dritten Jahr seiner Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

  1. WERBUNG kann den Vertrag fristlos (sofort) kündigen, wenn MENADŻER grob gegen seine Bestimmungen verstößt, insbesondere:

  • zum Nachteil von WERBUNG handeln,

  • Tätigkeiten, die gegen die Arbeitsethik des Regionalleiters und des Werbedienstkoordinators verstoßen,

  • dreimal eine berechtigte Beschwerde desselben Partners oder Werbedienstkoordinators. Als gerechtfertigt gelten vor allem Aktivitäten, die den Geschäftsinteressen der Partner und Werbedienstkoordinatoren schaden.

  1. WERBUNG wird den MENADŻER vor der Kündigung des Vertrages gemäß Absatz 4 schriftlich auffordern, die Verstöße einzustellen, und dem MENADŻER eine angemessene Frist von mindestens 5 Werktagen setzen, um der Aufforderung nachzukommen - vorausgesetzt, der Verstoß kann behoben werden.

§ 3

[Salvatorische Klausel]

 

  1. Die Parteien erkennen alle Bestimmungen des Vertrages als gültig und verbindlich an. Sollte sich jedoch eine Bestimmung des Vertrages als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, es sei denn, die Parteien hätten den Vertrag ohne diese Bestimmungen nicht geschlossen und es ist nicht möglich, den Vertrag in der in Absatz 2 genannten Weise zu ändern oder zu ergänzen.

  2. Sollte sich eine Bestimmung des Abkommens als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder werden, sind die Parteien verpflichtet, das Abkommen unverzüglich in einer Weise zu ändern oder zu ergänzen, die dem Willen der Parteien, wie er in der als unwirksam oder undurchführbar angesehenen Bestimmung zum Ausdruck kommt, möglichst nahe kommt.

§ 2

[Entlohnung]

 

  1. Der Manager wird in der in den Vergütungsplänen festgelegten Höhe aus seinem eigenen Umsatz und dem Saldo der Differenz seines gemäß dem Vergütungsplan und den Regeln für die Teilnahme am Gewinnspiel abgerechneten Netzes monatlich auf der Grundlage einer ordnungsgemäß ausgestellten Umsatzsteuerrechnung vergütet. Die Vergütung wird monatlich innerhalb von 3 Tagen ab dem Tag, an dem der Abrechnungsbeleg vom Manager auf elektronischem Wege an den Buchhaltungsdienstleister WERBUNG geliefert wird, fällig. Der Cashback-Anteil der Wettbewerbspreise, der sich aus dem Vergütungsplan ergibt, wird auf der Grundlage des entsprechenden Buchungsbelegs in der zwischen den Unternehmen verwendeten Buchhaltung ausgezahlt.

  2. Ungeachtet dessen finanziert die WERBUNG die von den Kooperationspartnern durchgeführten Marketingaktivitäten, insbesondere die Durchführung der Wettbewerbsaktivitäten nach den vereinbarten Teilnahmeregeln und die Finanzierung der Preise des Wettbewerbs über die mit der WERBUNG kooperierenden Finanzinstitute; 

  3. Die in Absatz 2 genannten Preise und Boni werden in Echtzeit und monatlich gutgeschrieben. Die Preise in den Wettbewerben werden den Konten der Projektträger im virtuellen Büro des Projektträgers gutgeschrieben.

§ 1

[Verpflichtungen der Vertragsparteien]

 

MENADZER übernimmt bei der Durchführung dieses Vertrages die folgenden Pflichten:

  • Aufbau eines Netzes von Werbekoordinatoren und Promotoren in dem gewählten Gebiet gemäß den Regeln und geltenden Zusatzvereinbarungen des Systems der Verbung und Verkaufsfördederung, unter absoluter Einhaltung der entwickelten und akzeptierten ethischen Grundsätze des Werbekoordinators und des Regionalmanagers, die auf der Website WERBUNG.de der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden;

  • die Förderung und Entwicklung eines positiven Images der sozialen Förderung vom Projektträger bis zur Verbung und Verkaufsfördederung sowie die Schaffung von Arbeits- und Ethikgrundsätzen für die tägliche Arbeit der Werbedienstkoordinatoren und Projektträger, die nach allgemein anerkannten Normen und den in einem gesonderten Dokument, Ethikregeln oder Regelungen zwischen WERBUNG und MENADŻER festgelegten Bedingungen festgelegt werden;

  • Organisation und Durchführung von Rekrutierungssitzungen gemäß den vom WERBUNG angenommenen Regeln und Standards, mindestens 1 Mal pro Monat. Es können Videokonferenzen abgehalten werden;

  • Rekrutierung und Auswahl von Kandidaten für Partner, Werbedienstkoordinatoren und Promoter nach den von WERBUNG festgelegten Kriterien;

  • Arbeitsorganisation, Schulung in der Verwendung von Kundendienstprogrammen und -anwendungen sowie reibungslose Arbeit der Partner, Werbekoordinatoren und Promoter bei der täglichen Bearbeitung des Kunden-CRM;

  • Festlegen und Erreichen von Verkaufszielen zusammen mit den untergeordneten Werbekoordinatoren, basierend auf dem mit WERBUNG vereinbarten Zielumsatz, unter Berücksichtigung der zeitlichen Kapazitäten der Werbekoordinatoren;

  • laufende Überwachung der Erfüllung der Aufgaben und der kurz- und langfristigen Ziele, die gemeinsam mit dem MENADZER für die laufende Organisation der Werbekoordinatoren und Projektträger vereinbart werden, wobei die aktive Tätigkeit der Werbekoordinatorenstrukturen freiwillig ist;

  • Führen von Protokollen über die Erledigung der zielgerichteten Aufgaben und monatliche Übermittlung der Protokolle an WERBUNG;

  • über die durchgeführten Aufgaben Bericht zu erstatten und Änderungen bei der Umsetzung der in der Kooperationsvereinbarung mit den Werbekoordinatoren garantierten Gebietsexklusivität zu verlangen, wenn eine solche Exklusivität gewährleistet ist;

  • Durchführung eines Rekrutierungsplans auf einem individuell mit dem Werbekoordinator festzulegenden Niveau auf einer kurzfristigen Zielbildungsbasis innerhalb eines Zeitrahmens von einem Monat, auf freiwilliger Basis und nur mit denjenigen, die aktiv die Zeit bis zur Verbung und Verkaufsfördederung verkürzen wollen:

  • Anwerbung von Partnern und Unterstützung beim Abschluss von Verträgen auf elektronischem Wege über das Portal Verbung und Verkaufsfördederung oder in Ausnahmefällen auf Papier mit der Verpflichtung, Daten in das elektronische Registrierungssystem im System Verbung und Verkaufsfördederung einzugeben;

  • Annahme von Aufträgen für Dienstleistungen und Produkte für die akquirierten Partner auf den für die Praxis von WERBUNG übernommenen Unterlagen;

[Präambel]

 

WERBUNG und MENADŻER schließen einen Kooperationsvertrag mit dem Ziel, ein Vertriebsnetz für die Dienstleistungen von WERBUNG aufzubauen, das sich auf den Markt der Unternehmer und natürlichen Personen stützt, die befugt sein werden, die Arbeit eines Werbekoordinators auszuführen, der durch ein von WERBUNG ausgestelltes Zertifikat bestätigt wird. Das Modell für die Managementstruktur der im Aufbau befindlichen Organisation wird daher zu diesem Zweck als ein zentrales Managementsystem angenommen, das auf zwei Ebenen von Zusatzverträgen, Regionalmanagern ("MR") und systemisch untergeordneten Werbekoordinatoren basiert, die von einem individuellen System natürlicher Personen unterstützt werden, die Direktmarketing von Werbung und Promotion betreiben und im WERBUNG-System als Promoter bezeichnet werden. Um diesen Vertrag abschließen zu können, muss der MANAGER im System der Verbung und Verkaufsförderung den Status eines Werbekoordinators mit dem entsprechenden Zertifikat haben.

Für den Vertrag des Regionalmanagers gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste ist eine Beförderung, die sich aus dem Vergütungsplan ergibt, in dem die Bedingungen für die Erlangung der Beförderung festgelegt sind. Die zweite - ist der Abschluss dieses Vertrages nach der Erfüllung der Voraussetzungen für die Erlangung des Status eines Werbekoordinators und dem Vorhandensein einer fertigen Verkaufsstruktur von 20 Unternehmern, die bereit sind, eine Werbekoordinatorenausbildung zu absolvieren und einen zusätzlichen Werbekoordinatorenvertrag auf der WERBUNG-Seite abzuschließen. Der Statuswechsel im System erfolgt nach dem aktiven Abschluss von 20 Werbekoordinatorenverträgen und dem Erreichen eines Umsatzes für WERBUNG durch die aufgebaute Organisation von 50.000 € oder nach dem Erwerb einer Lizenz, um ohne den Weg des Aufstiegs die sich aus WERBUNG ergebenden Provisionsmöglichkeiten zu erhalten.

(laden Sie ein Formular zum Ausfüllen herunter pdf)

(Vereinbarung als pdf-Formular herunterladen)


KOOPERATIONSABKOMMEN des
Regionalmanagers

abgeschlossen zwischen:

Verbung und Verkaufsfördederung Dariusz Piwowarczyk mit Sitz in 46485 Wesel, Eichenstraße 1, eingetragen im Unternehmerregister der Stadt Wesel - Die Bürgermeisterin unter der Nr. identif. : 05170048, Nr. unter: 
91425311706 und MwSt-Nr
.: DE347318367, nachstehend WERBUNG genannt

a

Der Vertreter in Übereinstimmung mit dem Anmeldeformular und den darin gemachten Angaben.

(laden Sie ein Formular zum Ausfüllen herunter pdf) und senden Sie es an: darek@werbekoordinator.de

nachstehend "VERWALTER" genannt

 

Beide Parteien werden im Folgenden gemeinsam als "PARTEIEN" oder einzeln als "PARTEI" bezeichnet.

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48485 Wesel, 

Eichenstraße 1

darek@werbekoordinator.de

+49 15901858195

Dariusz Piwowarczyk

Werbung und Verkaufsförderung