Für KR:
.............................
Für WERBUNG:
..............................
§ 5
[Schlussbestimmungen]
Die Parteien vereinbaren, dass die beauftragte Person für die Ausführung dieser Vereinbarung seitens KR Frau/Frau ...................................., (PESEL: ..............................) sein wird. Der Wechsel der beauftragten Person kann nur durch einen schriftlichen Anhang zu dieser Vereinbarung erfolgen, unter Androhung der Nichtigkeit und nur nach vorheriger Registrierung im System und Erlangung des Status eines Projektträgers. Der KR haftet für die Handlungen der Person(en), die den Gegenstand dieser Vereinbarung tatsächlich ausführen, wie für seine eigenen Handlungen - gesamtschuldnerisch.
Änderungen dieses Abkommens bedürfen der Schriftform und sind nichtig.
Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Abkommen bedürfen der Schriftform und sind der anderen Vertragspartei persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein - an die in diesem Abkommen angegebenen Anschriften - zuzustellen.
Für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz von WERBUNG zuständige ordentliche Gericht zuständig.
Das Abkommen wurde in zwei Ausfertigungen erstellt, eine für jede Vertragspartei oder in elektronischer Form gemäß dem festgelegten Verfahren für den Abschluss von Fernabsatzverträgen unter Verwendung von IT-Vergabe-Tools.
§ 4
[RODO-Bestimmungen]
Im Einklang mit Artikel 13 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.
April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und
über den freien Verkehr solcher Daten und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (allgemeine
Datenschutzverordnung, im Folgenden RODO genannt) (Amtsblatt der EU L 119, S. 1) möchten wir Sie darüber informieren, dass
Verwalter Ihrer personenbezogenen Daten ist WERBUNG mit Sitz in 46485 Wesel, Eichenstraße 1, eingetragen im Unternehmerregister der Stadt Wesel - Die Bürgermeisterin unter der Kennziffer. : 05170048
Kontaktieren Sie den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: poststelle@bfdi.de-mail.de - im Inhalt des Vertrages bitte
Die personenbezogenen Daten werden zu Zwecken im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Mandatsvertrags verarbeitet.
Arbeit/Lieferung oder andere ähnliche Rechtswirkungen.
Die personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
a. Abschluss des Abkommens;
b. die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags;
c. steuerlich;
d. die mögliche Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Die Angabe der personenbezogenen Daten ist freiwillig, aber für den Abschluss, die Durchführung und die Abwicklung des Vertrages notwendig.
Verträge.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind die folgenden Artikel:
a. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der RODO, d. h. wenn die Verarbeitung für die Erfüllung der folgenden Aufgaben erforderlich ist
Vertrag, bei dem die betroffene Person Vertragspartei ist, oder um auf Antrag der Person tätig zu werden,
der betroffenen Person vor Abschluss des Vertrages;
b. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der RODO, d. h. die Verarbeitung ist für die Erfüllung einer Verpflichtung erforderlich
die rechtliche Verpflichtung des Verwalters;
c. Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f RODO, d. h. die Verarbeitung ist erforderlich für die Feststellung, Untersuchung oder
Verteidigung von Ansprüchen.
Sie haben das Recht auf Auskunft über den Inhalt Ihrer Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Widerspruch gegen ihre Verarbeitung sowie das Recht
zur Datenübertragbarkeit.
Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten der Datenschutzbehörde einzureichen.
Behörde für den Schutz personenbezogener Daten (Amt für den Schutz personenbezogener Daten, 00-193 Warschau, ul. Stawki 2), wenn Sie dies in Betracht ziehen,
dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der RODO verstößt.
Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange verarbeitet, wie es für die Durchführung der
die Kooperationsvereinbarung sowie die Frist, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen unter anderem über den Ablauf von Fristen für die Geltendmachung möglicher Ansprüche aus der Vereinbarung und die Erfüllung von Verpflichtungen ergibt
Archivierung.
Ihre persönlichen Daten werden nicht an Drittländer und Organisationen weitergegeben
international.
§ 3
[Vertragsdauer/Kündigung]
Dieses Abkommen tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Wird ein Vertrag von einer nicht unternehmerisch tätigen natürlichen Person geschlossen, so endet der Vertrag automatisch nach einer Frist von 365 Tagen ab Vertragsschluss, wenn innerhalb dieser Frist keine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen wird.
Jede Vertragspartei kann das Abkommen durch Zurückbehaltung kündigen:
im ersten Jahr der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats,
im zweiten Jahr seiner Laufzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen,
im dritten Jahr und danach ⅞ seiner Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
WERBUNG kann den Vertrag fristlos (sofort) kündigen, wenn KR grob gegen seine Bestimmungen verstößt, insbesondere:
zum Nachteil von WERBUNG handeln,
die Beteiligung an Aktivitäten, die gegen die Arbeitsethik des Regionalmanagers und des Werbekoordinators verstoßen,
dreimal eine berechtigte Beschwerde durch denselben Partner oder Werbekoordinator seines Netzwerks. Als gerechtfertigt gelten vor allem Aktivitäten, die die Geschäftsinteressen der Partner und Werbekoordinatoren verletzen. Ein schriftlicher Bericht durch eine benannte Person des für die Überwachung der Aktivitäten der Organisation Verantwortlichen gilt als Beschwerde.
§ 2
[Entlohnung]
KR von WERBUNG wird nach dem im Vergütungsplan festgelegten Satz für die genannten Gruppen von Senioren- und Werbeservicepaketen vergütet. Die Vergütung wird monatlich innerhalb von 3 Tagen nach Zustellung der Abrechnung an den Abrechnungsdienstleister ausgezahlt. WERBUNG ist berechtigt, Rechnungen und Abrechnungen im Namen von KR zu erstellen. Will der KR selbständig einen Beleg für den Buchhaltungsdienstleister von WERBUNG ausstellen, so verpflichtet sich der KR schriftlich, seine Zustimmung zur Ausstellung von Abrechnungsunterlagen (Rechnungen) in seinem Namen zu widerrufen. Der KR ist verpflichtet, das selbst erstellte Dokument elektronisch oder per Post an die in dieser Vereinbarung angegebene Postanschrift zuzustellen. Der sich aus dem Vergütungsplan ergebende Teil der Vergütungen im Rahmen der Cashback-Rückstellung wird ebenfalls mit Ausstellung des entsprechenden Abrechnungsdokuments an die Unternehmen ausgezahlt.
Jede Anweisung zur Abbuchung von Geldern auf Ihr Bankkonto oder zur Deckung von Folgekäufen ist mit einer Einnahmenrechnung an KR verbunden.
Ungeachtet dessen finanziert WERBUNG die von der kooperierenden Bank durchgeführten Marketingaktivitäten, wobei der AdR über ein Bankkonto zur Überweisung der fälligen Provisionen verfügen muss.
Die in Absatz 2 genannten Preise und Boni werden in Echtzeit gutgeschrieben, wenn die Affiliates diese Gutschrift ermöglichen. Der Bonusbetrag wird in € (Euro) ausgedrückt und in Echtzeit auf dem Konto im Virtual Office im System Werbung und Verkaufsförderung und in der mobilen App des Veranstalters aktualisiert.
Die Vergütung in Form von Provisionen wird nur an den Werbekoordinator gezahlt, der den Status eines aktiven und nicht suspendierten Unternehmens hat.
Es ist zulässig, auf schriftlichen Antrag des KR diese Vereinbarung mit einer Person abzuschließen, die nicht den Status eines Unternehmers hat und der der Status eines "365-Tage-Kandidaten" zuerkannt wird. KR nach dem "Balance"-Prinzip des Vergütungsplans die aus der Tätigkeit des "365-Tage-Kandidaten" fälligen Provisionen dem WERBUNG-Reservekonto zugeführt werden.
Für diejenigen, die den Status "Kandidat 365 Tage" haben, werden die aufgelaufenen Provisionsvergütungen und Cashback während dieses Zeitraums berechnet, aber in Erwartung einer Statusänderung im System Werbung und Verkaufsförderung, ein aktives Unternehmen, wo sie auf der Grundlage des Buchhaltungsdokuments des Unternehmens KR ausgezahlt werden können. Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen während des 365-Tage-Zeitraums nicht aktivieren, wird die aufgelaufene Vergütung auf den Kontostand im Virtuellen Büro des Projektträgers und KR, der den Vertrag "Kandidat 365 Tage" beantragt, gezahlt.
§ 1
[Verpflichtungen der Vertragsparteien]
KR entstehen durch den Abschluss dieses Vertrages keine Kosten. Er ist auch nicht verpflichtet, weitere Nebenverträge im Rahmen des Systems Werbung und Verkaufsförderung abzuschließen;
KR übernimmt bei der Durchführung dieses Vertrages die folgenden Pflichten:
Die Organisation der Betreuung und Bereitstellung von Dienstleistungen für die Koordinierung der Aufgaben der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit und die Erläuterung und Angabe aller Instrumente und Rechte, die im System der Werbung und Verkaufsförderung zu finden sind, auch unter Verwendung von Online-Tools, um den Prozess der richtigen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für den Partner in Übereinstimmung mit den AIDA-Prinzipien zu unterstützen;
Implementierung der Instrumente für den erworbenen Partner, wobei die Vorteile erläutert werden, die sich aus der Anwendung dieser Instrumente im Tagesgeschäft des Partnerunternehmens ergeben.
Insbesondere soll das Vertrauen in die Methode der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit mit Hilfe der Direktmarketing-Methode aufgebaut werden, indem die Mappe und ihre Rolle in der gewählten Methode der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt werden. Auch die Präsentation des Inhalts der Mappe, insbesondere die Vorteile für den Partner und die Projektträger;
Verkauf von Dienstleistungspaketen der Werbung und Verkaufsförderung durch eine intensive Promotion- und Werbekampagne bei den Mitarbeitern des Partners.
Angabe der Art und Weise, wie die erforderlichen Produkte und Dienstleistungen elektronisch über die Website und in Papierform bestellt werden können, wobei der Partner die Verpflichtung akzeptiert, eine unterzeichnete Kopie der Bestellung von Dienstleistungen oder Produkten in Papier- oder elektronischer Form an die Hauptgeschäftsstelle von WERBUNG zu senden. Die Verkäufe sollten aus der Zustimmung zu einer gemeinsam entwickelten Werbekampagne resultieren, so dass der Partner ein Maximum an Einsparungen und Effizienz aus der angenommenen Werbekampagne ziehen kann;
Verkaufsunterstützung für den akquirierten Partner Werbung und Verkaufaförderung gemäß den Bestimmungen der Berufsordnung des Werbekoordinators;
Förderung und Gestaltung positiver Meinungen über die von den akquirierten Werbung und Verkaufaförderung Partnern angebotenen Dienstleistungen oder Produkte, Übernahme des vollen Engagements für den Zeitraum gemäß dem erworbenen Leistungspaket, Behandlung des Zeitraums als Auftrag zur Durchführung und Abwicklung einer Werbekampagne. Konkret geht es um die Förderung und Präsentation des Angebots des Partners, das in der Mappe von Werbung und Verkaufaförderung in Form von Papierwerbung enthalten ist. Nach Ablauf der geltenden Frist wird die Werbung des Partners fortgesetzt, jedoch nur auf der Grundlage des ihm anvertrauten Werbematerials, das er im Rahmen der Dienste von Werbung und Verkaufaförderung bestellt hat oder das er aus anderen Quellen erhalten hat, sowie auf der Grundlage der Dienste, die er über die Informationsdienste im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Partner im Rahmen des Nebenvertrags anbietet;
Nach dem Verkauf der Seniorenbetreuungspakete halten Sie den Kontakt aufrecht und informieren die Parteien des Seniorenbetreuungsvertrags über wichtige Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausführung der geschlossenen Verträge.
Bewerbung der Leistungen von Werbung und Verkaufaförderung und aktive Annahme von Bestellungen von Materialien und Dienstleistungsangeboten von Werbung und Verkaufaförderung im Rahmen des Service-Shop-Angebots von Werbung und Verkaufaförderung oder des erworbenen Dienstleistungspakets. Nutzung der Bestelltools im System von Werbung und Verkaufaförderung.
informieren über Beschaffungsvorgänge und unterstützen aktiv die Auswahl geeigneter Leistungen und Angebote, die für die Erfüllung übernommener Werbeverpflichtungen durch Werbung und Verkaufsförderung notwendig sind;
Die WERBUNG erklärt, dass sie bei der Durchführung dieser Vereinbarung im Hinblick auf die Organisation des Vertriebsnetzes mit den für eine effiziente Abwicklung der Konten der Projektträger notwendigen Institutionen zusammenarbeitet und zusammen mit diesen die folgenden Verpflichtungen übernimmt:
Berechnung von Cashback, Provisionen und Boni;
die Anweisungen zur Abhebung von Guthaben auf den Konten der Projektträger so schnell wie möglich auszuführen;
die Zahlung von Provisionen und Boni, die innerhalb einer Dekade ab dem Monat nach der Ausstellung des entsprechenden Abrechnungsdokuments fällig werden;
die Möglichkeit zu akzeptieren, in Rechnung gestellte Provisionen innerhalb des Jahrzehnts des betreffenden Kalendermonats zu zahlen;
WERBUNG nimmt an:
die Organisation von Fortbildungskursen zur Ablegung einer Prüfung für den Erwerb eines Zertifikats als Werbekoordinator. Diese Schulungen werden online zur Verfügung gestellt und können persönlich absolviert werden; sie werden mit einer Prüfung der Kenntnisse über das Thema der Aufgaben des AdR abgeschlossen.
Organisation von Konferenzen zur Förderung des Systems der Werbung und Verkaufsförderung;
Unterhaltung von IT-Vertriebsunterstützungssystemen und gleichzeitige Übernahme der mit ihrem Betrieb verbundenen Kosten;
Unterstützung des Betriebs und der Entwicklung des Netzes, u. a. durch Verbesserung der IT-Systeme und Einführung neuer Dienste in das Angebot;
Kontinuierliche Arbeit und Suche nach Angeboten zur Verbesserung des Werbedienstleistungspakets, damit die Dienstleistungen von Werbung und Verkaufsförderung so attraktiv wie möglich für Partner und Promoter sind, die Produkte und Dienstleistungen von Werbung und Verkaufsförderung und Partnern kaufen.
[Präambel]
WERBUNG und KR schließen einen Kooperationsvertrag ab, um die Mitgliedschaft der von der Gesellschaft Werbung und Verkaufaförderung organisierten Systempartner auf der Grundlage des Geschäftsmarktes und der Akquisition von natürlichen Personen, die eine Verbraucherorganisation bilden, aufzubauen, die sich in das System eintragen, indem sie der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstes festgelegten Vereinbarung zustimmen. KR schließt diese Vereinbarung ab, nachdem er die Ausbildung abgeschlossen und das Zertifikat des Werbekoordinators erhalten hat. Diese Kooperationsvereinbarung betrifft die Durchführung der kaufmännischen Betreuung und die Koordination von Werbe- und Promotionsaufgaben für den akquirierten Partner sowie die aktive Unterstützung von Aktivitäten zur Förderung des Angebots des Partners auf dem Markt. Insbesondere das Angebot von Dienstleistungen und Produkten der Werbung und Verkaufsförderung sowie IT-Tools zur Förderung des kommerziellen Angebots des Partners.
(Vereinbarung als pdf-Formular herunterladen)
(laden Sie ein Formular zum Ausfüllen herunter pdf)
Wesel, auf ....................2023.
KOOPERATIONSABKOMMEN
Koordinator für Werbedienstleistungen
abgeschlossen zwischen:
Verbung und Verkaufsfördederung Dariusz Piwowarczyk mit Sitz in 46485 Wesel, Eichenstraße 1, eingetragen im Unternehmerregister der Stadt Wesel - Die Bürgermeisterin unter der Nr. identif. : 05170048, Nr. unter: 91425311706 und MwSt-Nr.: DE347318367,
nachstehend "WERBUNG" genannt
a
Der Vertreter in Übereinstimmung mit dem Anmeldeformular und den darin gemachten Angaben.
(Formular zum Ausfüllen herunterladen) und senden Sie es an die E-Mail-Adresse: darek@werbekoordinator.de , nachstehend genannt: ("ADR").
Beide Parteien werden im Folgenden gemeinsam als "Parteien" oder einzeln als "Partei" bezeichnet.
48485 Wesel,
Eichenstraße 1
darek@werbekoordinator.de
+49 15901858195
Dariusz Piwowarczyk
Werbung und Verkaufsförderung